Netzwerk Standortsicherheit Hamburg

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Prävention

Ansprechpartner für Prävention.

Wirtschaftskriminalität

Informationen und Erreichbarkeiten erhalten Sie hier unter der Rubrik "Qualifizierung und Bildung".
Korruption

Die Zentrale Beratungsstelle im Dezernat Interne Ermittlungen steht Ihnen für Fragen der Korruptionsprävention zur Verfügung. Sie berät schwerpunktmäßig innerhalb der Hamburger Verwaltung bei der Fortentwicklung missbrauchsresistenter Verwaltungsabläufe und unterstützt dabei, Bedienstete der Hamburger Verwaltung zu sensibilisieren. Diesen Maßnahmen kommt eine herausragende Bedeutung zu, um Korruption im Vorwege zu vermeiden.
Korruptionsbekämpfung ist letztlich am erfolgreichsten, wenn Korruptionsprävention und eine konsequente strafrechtliche Verfolgung ineinander greifen.

Weiterführende Informationen zur Erreichbarkeit und den Aufgaben der Zentralen Beratungsstelle im Dezernat Interne Ermittlungen finden Sie unter www.hamburg.de/die.
IT- Sicherheit und Cybercrime

Zum Thema IT-Sicherheit bzw. IT-Grundschutz stehen auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umfangreiche Publikationen und Broschüren zum Download bereit. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wurde der „Leitfaden zur Basisabsicherung“ entworfen, welcher grundlegende Schritte zur Umsetzung erster Sicherheitsmaßnahmen beschreibt.

Weitere Informationen: www.bsi.bund.de

Darüber hinaus steht das LKA 54 für Unternehmen als Ansprechpartner in Sachen Cybercrime zur Verfügung und berät Geschäftsführer und Mitarbeiter über aktuelle Cybercrime-Entwicklungen und zeigt erste Schritte zur Erhöhung der IT-Sicherheit auf.

LKA 543 - ZAC
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime
Bruno – Georges - Platz 1
22297 Hamburg
Tel.: 040 4286 75455
Fax: 040 427 999 141
E-Mail: zac {ät} polizei.hamburg.de
Website: www.polizei.hamburg/zac/

Termine können unter zac {ät} polizei.hamburg.de oder der Hotlinenummer 040 / 4286-75455 vereinbart werden. Diese kostenlose und unverbindliche Beratung können leider nur Hamburger Unternehmen in Anspruch nehmen.
Wirtschaftsspionage

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes beraten Firmen, nehmen an Informations- und Vortragsveranstaltungen teil und geben aktuelle Lageeinschätzungen sowie konkrete Verhaltensempfehlungen bei eingetretenen oder befürchteten Sicherheitsvorfällen.

Weitere Informationen: www.hamburg.de/innenbehoerde/wirtschaftsschutz/
Initiative Wirtschaftsschutz

Die Initiative Wirtschaftsschutz von Staat und Wirtschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, zentrale Unternehmenswerte für Deutschland und seine Wirtschaft besser zu schützen. Beteiligt sind das Bundesministerium des Innern, das BKA, BfV, BND, BSI und die entsprechende Landesbehörden, die Spitzenverbände der Wirtschaft BDI und DIHK sowie die bundesweit aktiven Sicherheitsverbände ASW Bundesverband und BDSW.

Die Initiative Wirtschaftsschutz bündelt die Expertise von Staat und Wirtschaft zum Wirtschaftsschutz. Sie hat ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, dass mehrere Maßnahmen und Projekte für einen verbesserten Wirtschaftsschutz enthält. Als zentrales Anker-Projekt fungiert das Informationsportal Wirtschaftsschutz. Hier finden Sie in einem offenen Bereich sowie in einem Nutzerbereich das Know-how der Fachbehörden und Informationen zu allen Projekten und Veranstaltungen der Initiative Wirtschaftsschutz.

Weitere Informationen: www.wirtschaftsschutz.info
Geldwäscheprävention

Die Regularien des Geldwäschegesetzes zielen darauf ab zu verhindern, dass Unternehmen von ihren Kunden dazu missbraucht werden, illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen („Geldwäsche“). Branchen, die der Gesetzgeber als besonders anfällig für solche Aktivitäten ansieht, sind verpflichtet, gegenüber ihren Kunden bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten und verdächtige Vorgänge an die hierfür zuständige Stelle, die „Financial Intelligence Unit“, eine Dienststelle des Zolls, zu melden.

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist Ansprechpartner für folgende Branchen:

    Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Absatz 3 Kreditwesengesetz
    Versicherungsvermittler, sofern sie Lebensversicherungen oder Dienstleistungen mit Anlagezweck vermitteln
    Dienstleister für Gesellschaften, Treuhandvermögen oder Treuhänder (sofern sie nicht Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind) bei Erbringung bestimmter Dienstleistungen
    Immobilienmakler
    Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Güterhändler)

Sie informiert, berät und prüft Unternehmen in Hinsicht auf die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes.

Weitere Informationen sind unter www.hamburg.de/geldwaeschepraevention abrufbar.
Beratungsangebot Sicherheit im Einzelhandel

Dem Einzelhandel entstehen durch Straftaten wie Ladendiebstahl und Raub jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Zusätzlich kann die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt und die Kunden verunsichert werden.

Aus diesem Grund bietet das LKA FSt 33 verschiedene Vortragsreihen für den Einzelhandel an (Ladendiebstahl, Raub). Kostenlose Mitarbeiterschulungen können entweder im Vortragsraum der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle stattfinden oder auf Wunsch auch in firmeneigenen Räumlichkeiten.

Das Vortragsangebot kann auch durch einen Ortstermin in Ihrem Geschäft ergänzt werden. Gerne beraten wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes vor Straftaten.

Weitere Informationen: www.polizei.hamburg/handel-und-behoerden/
Städtebauliche Kriminalprävention

Das Ziel der städtebaulichen Kriminalprävention ist die Vermeidung bzw. Reduzierung von Kriminalitätsphänomenen durch bauliche Gestaltung oder Veränderung, um das Sicherheitsgefühl des Einzelnen zu stärken. Wissenschaftlich belegt ist die Tatsache, dass auch bestimmte Bau- und Nutzungsstrukturen die Begehung von Straftaten begünstigen oder hemmen. Gleichzeitig können sie damit langfristig auch die Attraktivität des Wohnumfeldes erhöhen.
Mit unserem Beratungsangebot möchten wir dazu beitragen, dass sich alle Menschen in Hamburg wohl und sicher fühlen und Städteplaner fachkundige Unterstützung finden.

Weitere Informationen: www.polizei.hamburg/staedtebauliche-kriminalpraevention
Spezielle Beratung für Existenzgründer und Unternehmen

Für Hamburger Wirtschaftsunternehmen bietet die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle u.a. die Erstellung von Schwachstellenanalysen und Sicherheitskonzepten an. Insbesondere die präventive Beratung bei Existenzgründung kann dazu führen, Sicherheitslücken im Vorwege zu erkennen und Fehler zu vermeiden.

Weitere Informationen: www.polizei.hamburg/handel-und-behoerden/

Ihre kompetenten Ansprechpartner erreichen Sie unter der zentralen Rufnummer der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle:
Tel.: 040 4286 70777
E-Mail: kriminalberatung {ät} polizei.hamburg.de
Hamburger Vertrauensstelle zum Schutz vor Kriminalität in der Wirtschaft

Die Hamburger Vertrauensstelle zum Schutz vor Kriminalität in der Wirtschaft ist eine Einrichtung, die von privater Seite ursprünglich zur Bekämpfung von Korruption gegründet und jetzt zum Schutz vor Kriminalität in der Wirtschaft erweitert wurde. Sie wurde durch eine Initiative von PRO HONORE, der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmannes e.V., der Handwerkskammer und der Handelskammer Hamburg eingerichtet.

Aufgabe der Hamburger Vertrauensstelle ist es, im Interesse der gesamten Hamburger Wirtschaft unredliche und kriminelles Verhalten aufzudecken. Jeder, der begründete und nachvollziehbare Anhaltspunkte auf Straftaten oder unzulässige Geschäftspraktiken hat, kann sich an die Vertrauensstelle wenden. Auf Wunsch können die Hinweisgeber unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses gegenüber Strafverfolgungsbehörden anonym bleiben. Die Vertrauensstelle ist nicht für allgemeine Kriminalität zuständig, sondern nur für unternehmensbezogene Straftaten wie etwa Betrug, Korruption, Kartellverstöße, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen und sonstige Formen unzulässiger Geschäftspraktiken. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die rechtliche und unternehmerische Erfahrung der in der Vertrauensstelle tätigen Personen in die Beurteilung des jeweiligen Sachverhaltes einfließen kann. Aufgrund des Erfahrungsschatzes im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der Korruptionsdelikte ist eine genaue Einschätzung der Schwere des Falles - aber auch die Verhinderung von Verleumdungen möglich. Ergeben die Prüfungen den Anfangsverdacht einer Straftat, leitet die Vertrauensstelle gegebenenfalls auch anonym die nötigen Schritte zur Strafverfolgung ein. Dabei stimmt sie sich mit dem Hinweisgeber ab und berücksichtigt seine Interessen. Die Hamburger Vertrauensstelle zum Schutz vor Kriminalität in der Wirtschaft hat bundesweiten Modellcharakter.

Die Vertrauensstelle erreichen Sie:
PRO HONORE e.V.
Große Johannisstraße 19
20457 Hamburg
Tel.: (0)40 45 00 00 79
Passarge {ät} pro-honore.de
www.pro-honore.de
Hamburger Compliance Zertifikat

Das Hamburger Compliance Zertifikat ist eine gemeinsame Initiative der Handelskammer Hamburg und von Pro Honore e.V.

Ziel des Hamburger Compliance Zertifikats ist es, vornehmlich mittelständischen Unternehmen eine praxisnahe und effiziente Möglichkeit zu geben, eine verlässliche Überprüfung ihres Compliance Programms und damit Rechtssicherheit zu erlangen. Daneben soll die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und dem Bedürfnis nach werbewirksamer Außendarstellung Rechnung getragen werden. Nicht zuletzt können durch die Zertifizierung gewisse Erleichterungen für Unternehmen, die an Vergabeverfahren teilnehmen, erlangt werden, vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 5 Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs. Mit dem Hamburger Compliance-Zertifikat könne Unternehmen das Signal aussenden, dass das Compliance im Unternehmen und von der Geschäftsleitung ernst genommen wird.
Der Charme eines Compliance-Zertifikats liegt also in den doppelten Vorteil des rechtlichen Aspekts der Haftungsreduzierung und andererseits dem Wettbewerbsvorteil durch hohe qualitative Standards.

Weitere Informationen
www.hamburger-compliance-zertifikat.de
www.youtube.com/watch?v=0EcwJgoisNM

Kontakt:
PRO HONORE e.V.
Große Johannisstraße 19
20457 Hamburg
Tel.: (0)40 45 00 00 79
Passarge {ät} pro-honore.de
www.pro-honore.de
Landeskartellbehörde

Die Landeskartellbehörde sichert den Wettbewerb in der Wirtschaft. Sie wird immer dann tätig, wenn es um Wettbewerbsverzerrungen zwischen hamburgischen Unternehmen geht, deren Wirkung nicht über das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg hinausreicht. Dann gilt die Kartellaufsicht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Länderübergreifend ist das Bundeskartellamt zuständig, das auch über Unternehmenszusammenschlüsse nach dem GWB entscheidet. Die Wettbewerbsbehörde auf europäischer Ebene ist die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb). Die Landeskartellbehörde kann Verstöße gegen das GWB durch Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren ahnden.

Teilnehmern eines Kartells, die durch ihre Kooperation dazu beitragen, ein Kartell aufzudecken, kann nach der Bonusregelung die Geldbuße erlassen oder reduziert werden. Einzelheiten zur   Bonusregelung des Bundeskartellamtes sind unter dem Stichwort „Bonusregelung“ auf der Homepage des Bundeskartellamtes abrufbar: www.bundeskartellamt.de.

Entsprechend dieser Regelung können Bonusanträge auch bei der Landeskartellbehörde, soweit ihre Zuständigkeit gegeben ist,  gestellt werden. Die Erklärung über die Bereitschaft zur Zusammenarbeit (Marker) sowie der vollständige Antrag werden nur schriftlich und in deutscher Sprache entgegengenommen.

Eine erste Kontaktaufnahme ist unter landeskartellbehoerde {ät} bwvi.hamburg.de möglich.

Anonyme Hinweise auf Kartellverstöße – auch soweit sie ggf. Hamburg betreffen - können vom Bundeskartellamt über ein Hinweisgebersystem entgegengenommen werden. Weitere Informationen sind unter dem Stichwort „Hinweise auf Kartellverstöße“ auf der Homepage des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de) abrufbar.

Bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann die Landeskartellbehörde nicht tätig werden. Von der Bundesnetzagentur kann aber unerlaubte Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Streitigkeiten auf dem Gebiet des UWG zwischen den Marktteilnehmern entscheiden allein die Zivilgerichte. Auskünfte geben Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbände.
Compliance

Effektive Compliance-Maßnahmen von Unternehmen können dabei helfen, Kartellverstöße zu verhindern bzw. schneller aufzuklären und abzustellen. Unternehmen werden durch effektive unternehmensinterne Kontrollmechanismen oft erst in die Lage versetzt, durch Kooperation mit den Kartellbehörden die Bonusregelung (Kronzeugenprogramm) in Anspruch zu nehmen. Es gibt viele Möglichkeiten der Unternehmen zu vorbeugenden Maßnahmen. Allgemein gültige Vorgaben können nicht gemacht werden. Dokumente mit Anregungen zur Ausgestaltung von „Compliance“-Maßnahmen im Kartellrecht finden sich unter www.bundeskartellamt.de.
Hinweise auf Kartellverstöße

Verbotene Kartelle, wie z. B. Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Absatzgebiete oder Kundengruppen, schaden nicht nur dem Verbraucher durch i. d. R. überhöhte Preise bei sinkender Produktqualität, sondern auch der Gesamtwirtschaft. Durch die Ausschaltung des Wettbewerbs, wird die Innovationskraft der Unternehmen gebremst. Kartelle finden im Verborgenen statt. Die Kartellbehörden sind daher auf Hinweise angewiesen, um Kartelle aufzudecken bzw. abzustellen und als Ordnungswidrigkeiten verfolgen zu können.

Weitere Informationen auch zur Möglichkeit anonymer Hinweise und zur Bonusregelung unter www.landeskartellbehoerde {ät} bwvi.hamburg.de und www.bundeskartellamt.de.