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Korruption

Korruption verursacht Schäden und untergräbt das Vertrauen in die Verwaltung.

Korruption verursacht alljährlich enorme Schäden, untergräbt nachhaltig das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Verwaltung, verdrängt seriösen und fairen Wettbewerb, schädigt damit Unternehmen sowie Verwaltung in erheblichem Maße und gefährdet dadurch Arbeitsplätze.

Korruption findet nicht nur in der öffentlichen Verwaltung, sondern auch im wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen Unternehmen oder bei der Ausübung politischer Mandate und sogar im Sport statt. Damit ist Korruption auch ein Kriminalitätsphänomen, welches sich gesamtgesellschaftlich schädigend auswirkt und konsequent bekämpft werden muss. Auch in geringer Ausprägung darf Korruption nicht als „Kavaliersdelikt“ verstanden werden, sondern als gemeinschädliches strafbares Verhalten. Daher wird Korruption, neben der strafrechtlichen Verfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere durch präventive Maßnahmen verschiedenster Organisationen konzeptionell bekämpft.

Der Gesetzgeber hat dementsprechend Strafgesetze erlassen, beispielsweise die Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern, im geschäftlichen Verkehr und seit dem Jahr 2017 im Gesundheitswesen. Damit soll das Vertrauen der Allgemeinheit in die Objektivität und Sachlichkeit staatlicher Verwaltungstätigkeit und die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen vor schädigenden Einflüssen bewahrt, das Vertrauen von Unternehmern in den freien Wettbewerb und den Schutz der Vermögensinteressen von Mitbewerbern und Geschäftsherren gewährleistet und das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen geschützt und auch hier ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden.

Neben dem enormen Vertrauensverlust, führt Korruption in der Regel dazu, dass Leistungen mangelhaft bzw. gar nicht und/oder zu stark überhöhten Preisen ausgeführt werden. Dadurch entstehen regelmäßig zusätzliche Folgekosten in beträchtlicher Höhe, um diese Mängel zu beseitigen. Da sich Korruption im Verborgenen abspielt und häufig nicht rechtzeitig erkannt wird, richten korruptive Beziehungen meist über viele Jahre hinweg große Schäden an.

Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) ist eine kriminalpolizeiliche Ermittlungsdienststelle, die strafrechtliche Ermittlungen bei Korruptionsdelikten führt und auch Beratung zur Korruptionsprävention anbietet. Weiterführende Informationen zur Erreichbarkeit und den Aufgaben vom Dezernat Interne Ermittlungen finden Sie unter www.hamburg.de/die.